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Rückblick Plenarwoche im Januar

Rückblick Plenarwoche im Januar

Liebe Leserinnen und Leser,

zu allererst wünsche ich Ihnen ein frohes neues Jahr, verbunden mit viel Gesundheit und hoffe, dass Sie einen guten Start in 2024 hatten.

Zum ersten Mal im neuen Jahr traf sich das Europäische Parlament in Straßburg und ich möchte die jüngste Sitzungswoche wieder zum Anlass nehmen, um mit Ihnen die wichtigsten Entscheidungen und Geschehnisse zu diskutieren.

Das Europaparlament stimmte diese Woche über einen Bericht zu Nichtregierungsorganisationen ab, die Gelder aus dem EU-Haushalt erhalten. Bislang gelten für diese so gut wie keine Transparenzpflichten, was im starken Gegensatz zu den streng regulierten sogenannten Industrielobbyisten aber auch anderen gemeinnützigen Vereinen steht. Es ist meiner Meinung nach ein unhaltbarer Zustand, dass NGOs keinen Verwendungsnachweis erbringen müssen, andererseits Gelder vom Steuerzahler erhalten. Daher habe ich mich mit meinen Kolleginnen und Kollegen der EVP-Fraktion dafür eingesetzt, dass die EU-Mittel effektiv und im Einklang mit den Zielen der EU verwendet werden. Jede Organisation, die EU-Mittel erhält, einschließlich Nichtregierungsorganisationen, muss öffentlich machen, was sie mit dem Geld macht. Nur so können wir Betrug verhindern und bekämpfen.

Außerdem wurde der jährliche Bericht über die Aktivitäten des europäischen Bürgerbeauftragten abgestimmt. Seine Aufgabe ist es, Beschwerden über Missstände bei der Tätigkeit der europäischen Organe, Institutionen, Ämter und Agenturen der Union, mit Ausnahme des Gerichtshofs der Europäischen Union, entgegenzunehmen. Die Zahlen sprechen dafür, dass diese wichtige Institution immer mehr genutzt wird. Dabei ist es besonders beeindruckend, in welch kurzer Zeit Anfragen und Beschwerden bearbeitet werden.

Die Abstimmung am Dienstag beinhaltete außerdem ein votum zur Verordnung über fluorierte Gase. Damit reduziert Europa zukünftig drastisch den Einsatz klimaschädlicher F-Gase. Gleichzeitig sorgen wir mit Ausnahmen bei Reparaturen dafür, dass das Handwerk nicht überbordend belastet wird. Für mich war es von Anfang an wichtig, dass Handwerker die Kältemittel in bestehenden Geräten bei Reparaturen weiterhin einsetzen zu können. Installateure und Kältetechniker, aber vor allem deren Kunden wie Bäckereien, Fleischereien und Brauereien hatten befürchtet, dass sonst Anlagen, die erst wenige Jahre alt sind, komplett ersetzt werden müssen. Diese Verordnung ist auch ein gutes Beispiel, wie das neue Recht auf Reparatur angewendet werden kann.

Als Landwirt möchte ich diese Woche auch zum Anlass nehmen und die in Deutschland stattfindenden Bauernproteste in den Kontext setzen. Unsere deutschen Bäuerinnen und Bauern leiden auch darunter, dass die von der Regierung festgelegten deutschen Standards oft weit über die europäischen Vorgaben hinausgehen. Die Erfüllung überhöhter Standards wird auf einem einheitlichen europäischen Binnenmarkt nicht vergütet und führt demzufolge zu Wettbewerbsverzerrungen und indirekten Einkommensverlusten. Beispielsweise wird der konkrete Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in den Mitgliedstaaten sehr unterschiedlich geregelt. Während Deutschland den Einsatz von Neonikotinoiden verbietet, ist er im Nachbarland Polen nach wie vor erlaubt. Oder - um beim Diesel zu bleiben - bekommen deutsche Bauern für ihre landwirtschaftlichen Fahrzeuge eine Mineralölsteuervergünstigung in Höhe von 22 Cent, während der französische Kollege einfach Heizöl im Traktor tanken darf.

Aus diesen Gründen ist der Protest der deutschen Bauern vollumfänglich nachzuvollziehen und verdient meine volle Unterstützung. Ich verstehe diese Proteste auch als einen klaren Entbürokratisierungsauftrag. Sie sollten Ansporn für uns alle sein, genau hinzuschauen, wo und wie wir den ländlichen Raum entlasten können.

In diesem Sinne verabschiede ich mich bei Ihnen. Bis zum nächsten Mal!

Ihr Dr Peter Jahr