Ausnahme für Flächenstilllegung vorgelegt: Kommission springt wieder einmal zu kurz oder
BRÜSSEL: Die EU Kommission kündigte heute an, Ausnahmen von der
Stilllegungsverpflichtung innerhalb der Gemeinsamen Agrarpolitik zu
gewähren. Dazu erklärt der Europaabgeordnete Peter Jahr (CDU):
„Seit Monaten habe ich mich mit meinen Kollegen der CDU/CSU-Fraktion im
Parlament dafür eingesetzt, dass unsere Landwirtinnen und Landwirte endlich
mehr Planungssicherheit erhalten. Prinzipiell ist der Vorschlag der Kommission
zu befürworten. Dazu gehört jedoch auch ein großes Aber. Die Aussetzung der
Stilllegungsverpflichtung und die de fakto Wiedereinführung der alten
Greeningregelungen soll für das Jahr 2024 ermöglicht werden. Schlussendlich
wird die Entscheidung in die Hände der Mitgliedsstaaten gelegt. Es bleibt das
Geheimnis der Kommission warum die Stilllegungsverpflichtung nicht generell
und bis zum Ende der Agrarreform ausgesetzt wird. Die überwältigende
Mehrheit im europäischen Agrarausschuss war bereit das sogenannte
Basisrecht im Schnellverfahren zu ändern. Dann hätten sich alle
Mitgliedsstaaten ausnahmslos an die Gesetzesänderung halten müssen. So sind
vor allem unsere deutschen Bäuerinnen und Bauern wieder den
Stimmungsschwankungen des deutschen Landwirtschaftsministers ausgesetzt.
Für die Bauern hat das nichts mit Planungssicherheit zu tun! Das sieht eher nach
hilflosen Stückwerk aus. Will die Kommissio denn wirklich alle Jahre wieder das
gleiche politische Trauerspiel aufführen?“
Hintergrund:
Der Vorschlag der Kommission folgt Forderungen, welche die EVP seit Monaten in Richtung
Europäischer Kommission angebracht hatte und auch mehrere Mitgliedstaaten auf den
Tagungen des Landwirtschaftsrates geäußert hatten.
Um die GAP-Unterstützung zu erhalten, auf die sie Anspruch haben, müssen die Landwirte
eine Reihe von Konditionalitäten einhalten, die der Umwelt und dem Klima zugutekommen.
Diese grundlegenden Standards werden als GLÖZ bezeichnet, was so viel wie "gute
landwirtschaftliche und ökologische Bedingungen" bedeutet. GLÖZ-Standard 8 schreibt
unter anderem vor, dass ein Mindestanteil der Ackerfläche auf nichtproduktive Flächen
oder Merkmale entfallen muss. Mit der heutigen Entscheidung bietet die Kommission allen
Landwirtinnen und Landwirten in der EU die Möglichkeit, von dieser Verpflichtung befreit
zu werden und trotzdem ihre GAP-Basisdirektzahlungen zu erhalten.