Einigung zur Übergangsverordnung für die Gemeinsame Agrarpolitik

Einigung zur Übergangsverordnung für die Gemeinsame Agrarpolitik

Die Trilog-Verhandlungen zwischen Europäischer Kommission, dem Rat der EU sowie dem Europäischen Parlament zur Übergangsverordnung bei der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) wurden am Freitagabend abgeschlossen. Der Agrarausschuss des Europäischen Parlaments hat heute über den ausgehandelten Kompromisstext abgestimmt und diesen angenommen.

Mit diesen Übergangsregeln soll der derzeitige Rechtsrahmen verlängert werden, da die Ver-handlungen zur GAP für den Finanzzeitraum 2021-2027 immer noch in vollem Gange sind. Zusätzlich wird hierin die Verteilung der zusätzlichen 8,07 Mrd. EUR des europäischen Wie-deraufbaufonds an die europäischen Landwirtinnen und Landwirte geregelt.

30% der 8,07 Mrd. EUR werden 2021 und 70% im Jahr 2022 verfügbar sein. Die Mitgliedstaa-ten sind verpflichtet, rund ein Drittel des Gesamtbudgets (37%) für Umweltschutzmaßnahmen und mehr als die Hälfte des Gesamtbudgets (55%) für Maßnahmen zur sozialen und digitalen Transformation zu verwenden.

Die fünf deutschen Mitglieder der CDU/CSU-Gruppe im Agrarausschuss des Europäischen Parlaments, Lena Düpont, Peter Jahr, Norbert Lins, Marlene Mortler und Christine Schneider, zeigen sich erfreut über das Abstimmungsergebnis:

„Verantwortungsvolles Handeln in dieser außergewöhnlichen Zeit ist enorm wichtig. Wir be-grüßen daher die erzielte Einigung. Damit haben unsere europäischen und deutschen Land-wirte Planungssicherheit für die nächsten zwei Jahre. Die Regeln der aktuellen GAP gelten weiterhin. Zudem fördern wir Umweltmaßnahmen und die Digitalisierung der Landwirtschaft und stützen unsere Landwirtinnen und Landwirte in der fortdauernden Corona-Krise mit schnellem Geld aus dem Wiederaufbaufonds.

Die Mitgliedstaaten und die deutsche Ratspräsidentschaft müssen nun dafür sorgen, dass der neue Mehrjährige Finanzrahmen noch in diesem Jahr steht, damit der Gesetzestext rechtzeitig umgesetzt werden kann.“

Der ausgehandelte Gesetzestext wurde gestern vom Sonderausschuss für Landwirtschaft ge-billigt. Der Rat muss diesem daher nur noch formal zustimmen, was als Formsache gilt. Das Europäische Parlament wird während seiner Plenarsitzung im Dezember über den Text ab-stimmen.

Damit kann der Rechtstext, vorbehaltlich der Verabschiedung des Mehrjährigen Finanzrah-mens, pünktlich am 1. Januar 2021 in Kraft treten.